Befähigte Person - Technik

Die Aufgaben der befähigten Person - Technik ist das Prüfen der motor- und nichtmotorbetriebenen, handgeführten und anderen prüfpflichtigen Betriebsmittel des Ortsverbandes nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Prüffristen. Somit wird sicher gestellt, dass Helfer sich keiner Gefahr aussetzen, welche von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen. Geprüft werden somit unter anderem Motorkettensägen, Motortrennschleifer, Leitern, Sanitätsausstattungen sowie Windenstützen und Schnittschutzausstattungen.

Voraussetzungen ist eine abgeschlossene Berufsausbildung, Berufserfahrung, und eine zeitnahe berufliche Tätigkeit in einem metallhandwerklichen Beruf oder einer vergleichbaren Qualifikation sowie die entsprechende Ausbildung im THW.