Befähigte Person - Elektro
Die Aufgabe der befähigten Person - Elektro ist das Püfen der elektrischen Betriebsmittel und Anlagen des Ortsverbandes nach den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften und Prüflisten. Somit wird sicher gestellt, dass Helfer auch keiner Gefahr aussetzen, welche von unzulässiger oder fehlerhafter Ausstattung ausgehen. Geprüft werden somit ortsveränderliche und nicht stationäre Anlagen wie Beleuchtungsmittel, Stromerzeugungsaggregate, elektrische Werkzeuge, Verlängerungsleitungen.